Passverlängerung

Sie leben seit mehreren Jahren in Spanien und müssen Ihren deutschen Reisepass verlängern lassen?
 
Wo stelle ich den Antrag?
Zuständig für die Beantragung und Ausstellung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten. Das Generalkonsulat in Barcelona, zum Beispiel, ist zuständig für folgende Provinzen:
Albacete, Alicante, Barcelona, Balearen, Castellón, Gerona, Huesca, Lérida, Murcia, Tarragona, Teruel, Valencia, Zaragoza und das Fürstentum Andorra.

Adresse:
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Passeig de Gracia 111, 08008 Barcelona
Telefon: (0034) 932 92 10 00
Fax: (0034) 932 92 10 02
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Internet: http://www.barcelona.diplo.de
Postanschrift:
Consulado General de la República Federal de Alemania
Apartado 389, 08080 Barcelona, Spanien

Muss ich selbst bei der Passbehörde erscheinen?

Pässe müssen in der jeweilig zuständigen Auslandsvertretung grundsätzlich persönlich und schriftlich beantragt und auch dort abgeholt werden. Seit Einführung der gesetzlichen Pflicht zur Fingerabdrucknahme ist das Erscheinen der Antragsteller bei der Passbehörde zur elektronischen Fingerdruckerfassung im Antragsverfahren Voraussetzung.

Was ist zu tun?
Den Antrag, zwei biometriefähige Passbilder neueren Datums und den alten Reisepass bei der zuständigen Auslandsvertretung abgeben. Wenn Sie aus Deutschland ins Ausland verzogen sind, müssen Sie bei der Beantragung des Passes in der Regel auch die Abmeldebescheinigung der letzten deutschen Wohnsitzgemeinde vorlegen.

Was kostet mich ein neuer Reisepass?
Die Grundgebühren für einen neuen biometriefähigen Reisepass (ePass) beträgt für Antragsteller ab 24 Jahren 59.- € und für Antragsteller unter 24 Jahren 37,50 Euro. Die Gebühr erhöht sich im Einzelfall, beispielsweise wenn der Pass im Ausland bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt wird,
  • der Pass bei einer örtlich unzuständigen Passbehörde beantragt wird,
  • der Reisepass im Expressverfahren beantragt wird,
  • der Reisepass mit 48 Seiten (statt der üblichen 32 Seiten) beantragt wird,
  • die Pass(ersatz)ausstellung auf Veranlassung des Passbewerbers außerhalb der Dienstzeiten erfolgt.

Wie lange dauert in etwa die Bearbeitung?
Deutsche Reisepässe werden für alle Passbehörden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und per Kurier an die Auslandsvertretungen geschickt. Deshalb liegen zwischen Antragstellung und Aushändigung mehrere Wochen. Es empfiehlt sich daher, sich rechtzeitig um die Antragstellung zu bemühen.

Für Österreicher:

W i c h t i g : Neuer biometrischer Reisepass mit Fingerabdruck

Es wird vorsorglich darauf aufmerksam gemacht, dass voraussichtlich ab dem 30. März 2009 ausschließlich biometrische Reisepässe mit Fingerabdruck ausgestellt werden. Anträge ab diesem Datum können nur mehr durch persönliche Vorsprache an der Österreichischen Botschaft gestellt werden, da den Antragstellern Fingerabdrücke als erforderliches biometrisches Merkmal abgenommen werden müssen. In der Zeit zwischen dem 20. und 30. März können aufgrund der Umstellungsphase keine Passanträge (außer: Not- und Kinderpässe) entgegen genommen werden.

Österreichische BOTSCHAFT

Paseo de la Castellana 91

28046 Madrid

Telefon (+34) 91 55 65 315

Telefax (+34) 91 59 73 579

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Internet: www.aussenministerium.at/madrid

 

Für Schweizer:

 

Sie können auch weiterhin nach Barcelona.

Generalkonsulat Barcelona

Edificios Trade

Gran Via de Carlos III, 94,7°

08028 Barcelona

Tel.: 0034-93-409 06 50

Fax: 0034-93-490 65 98

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Internet: www.eda.admin.ch/barcelona

 

 

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