Neuregelungen zur Ausländerregistrierung

Mit dem königlichen Dektret 240/2007 vom Februar diesen Jahres ist die Verpflichtung zur Beantragung der Tarjeta de Residencia für EU-Bürger entfallen. Damit hat Spanien Konformität mit der EU-Gesetzgebung hergestellt.

 

Allerdings müssen Sie sich in das zentrale Ausländerregister eintragen lassen.

Sofern Sie neu einreisen oder bereits in Spanien leben,ohne die Residencia beantragt zu haben (der Antrag war bereits früher schon freiwillig), müssen Sie bei der für Ihre Provinz zuständigen Ausländerbehörde (alternativ die Polizeidienststelle) die Registrierung als Unionsbürger beantragen.

 

Sollten Sie im Besitz der Tarjeta de Residencia sein, so behält diese Ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum; danach müssen auch Sie sich im zentralen Ausländerregister einschreiben lassen. 

 

 

Ein Merkblatt in deutscher Sprache können Sie über diesen Link herunterladen. 

Das Antragsformular erhalten Sie hier.

 

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